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   OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18   

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https://dejure.org/2019,3533
OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18 (https://dejure.org/2019,3533)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18 (https://dejure.org/2019,3533)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18 (https://dejure.org/2019,3533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Urteilanforderungen, Entschuldiung

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18
    (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. April 1998, 2 Ss 394/98, juris).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18
    Das Berufungsgericht muss daher nach allgemeiner und zutreffender Auffassung von Amts wegen prüfen, ob Umstände ersichtlich sind, die das Ausbleiben des Angeklagten entschuldigen (BGHSt 17, 391; Meyer-Goßner/Schmitt § 329 Rdnr. 20).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18
    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben eines Angeklagten schon dann, wenn ihm das Erscheinen in der Berufungshauptverhandlung deshalb unzumutbar ist (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017, 5 OLG 15 Ss 173/17; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002, 5 St RR 279/02).
  • KG, 12.10.2017 - 3 Ws (B) 257/17

    Verwerfung des Einspruchs bei nicht genügend entschuldigtem Ausbleiben des

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18
    Bestehen Zweifel, ob der Angeklagte genügend entschuldigt ist und können diese auch im Freibeweisverfahren nicht geklärt werden, darf ein Verwerfungsurteil nicht ergehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2017, 3 Ws (B) 257/17).
  • OLG München, 27.06.2017 - 5 OLG 15 Ss 173/17
    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18
    Eine Erkrankung entschuldigt das Ausbleiben eines Angeklagten schon dann, wenn ihm das Erscheinen in der Berufungshauptverhandlung deshalb unzumutbar ist (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017, 5 OLG 15 Ss 173/17; BayObLG, Beschluss vom 6. November 2002, 5 St RR 279/02).
  • BayObLG, 05.04.2023 - 203 StRR 95/23

    Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit

    Etwa vorgebrachte Entschuldigungsgründe und sonstige als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen müssen in den Urteilsgründen wiedergegeben und gewürdigt werden (OLG Dresden, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18 -, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 2 Ss 121/99 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Auch könnte bereits die bloße Mitteilung der Erkrankung im Einzelfall die gerichtliche Aufklärungspflicht auslösen (OLG Dresden, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 2 OLG 22 Ss 699/18 -, juris Rn. 10; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2013 - 3 Ss 20/13 -, juris Rn. 9).

  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

    Im Verwerfungsurteil hat das Gericht die für erwiesen erachteten Tatsachen und deren Würdigung - insbesondere etwa vorgebrachte Entschuldigungsgründe und sonstige ggf. als Entschuldigung in Betracht kommende Tatsachen - in einer Weise darzulegen, die dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob zu Recht von einem nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung ausgegangen worden ist (vgl. OLG Dresden, 2 OLG 22 SS 699/18 v. 31.01.2019 - BeckRS 2019, 2550, beck-online; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 2 Rev 87/15 v. 07.01.2016 - juris; OLG Hamm, 2 Ss 394/98 v. 08.04.1998 - NStZ-RR 1998, 281).
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